Künstlersozialabgabe: Die große Unbekannte

Zahlen Sie als Unternehmer oder Agentur Künstlersozialabgaben?

Wenn man Unternehmen, Institutionen, Gemeinden oder Vereine nach der Künstlersozialkasse (KSK) fragt, erhält man meistens nur ein ratloses Schulterzucken zur Antwort.

Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten.

Das Problem, die meisten Verwerter wissen nichts von ihrer Abgabepflicht!

Andreas Frank war 2004 einer der ersten Marketingberater, welcher sich publizistisch mit der Künstlersozialabgabe als heimliche Gefahr für Unternehmen befasste. Sein WhitePaper fand mehrere zehntausendmal Verbreitung.

Vor allem Steuerberater und Rechtsanwälte nutzen seither diese Veröffentlichung zur Schulung ihrer Mandanten.

Dieses Skript informiert Sie in wenigen Leseminuten und in verständlicher Sprache darüber, was Sie bei der Vergabe von Aufträgen an Freie Mitarbeiter und Werbeagenturen über die Künstlersozialkasse dringend wissen sollten.